Beim Franchising stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die (regionale) Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Oftmals sind die Nutzungsrechte an Warenzeichen und Datenbanken neben der Vermittlung von Know-how ein wichtiger Bestandteil der Franchisegeberleistungen.

Vorteile

Für den Franchisenehmer

  • Der Eintritt in den Markt wird beschleunigt, weil das System bekannt und etabliert ist.
  • Der Franchisenehmer hat (oft) Gebietsschutz (lokales Monopol).
  • Der Franchisegeber stellt ein erprobtes Geschäftskonzept und dazu ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung.
  • Der Franchisegeber hat durch langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent.
  • Die Kreditwürdigkeit ist bei Banken höher, da das unternehmerische Risiko reduziert ist.
  • Der Franchisenehmer kann Größenvorteile (z. B. bei Werbeaktionen oder Einkäufen) nutzen.
  • Der Franchisenehmer ist dennoch selbstständiger Unternehmer.
  • Der Franchisenehmer erhält eine am Markt eingeführte, bekannte Marke.
  • Informationsaustausch
  • Betriebsvergleiche
  • Der Franchisenehmer erhält effiziente Arbeitsabläufe, die sich in der Praxis bewährt haben.
  • Durch fortlaufende Schulungen und Weiterbildungen verbessert sich die Leistung des Franchisenehmers.
  • Durch die Kontrolle des Franchisegebers werden schneller Missstände erkannt und verändert.
  • Für flächendeckendes Marketing und Werbung wird gesorgt.

für den Franchisegeber

  • Der Franchisegeber nutzt insbesondere die Bereitschaft des Franchisenehmers, als selbstständiger Unternehmer zu handeln.
  • Wenn ein vorhandener Betrieb durch den Franchisenehmer übernommen wird, kann sofort auf ein laufendes Geschäft und einen festen Kundenstamm zurückgegriffen werden.
  • Der Franchisegeber kann den erheblichen Aufwand eines Filialsystems vermeiden und ein für sein Unternehmen zugeschnittenes Vertriebsnetz aufbauen.
  • Der Franchisegeber kann sein marktbewährtes System und Know-how mit einem recht geringen Kapitaleinsatz vermarkten.
  • Direkter und zugleich mittelfristig Kapitalschonender Marktzugang
  • Rationalisierung, größere Effizienz des Systems am Markt
  • Steigende Attraktivität bei den Lieferanten
  • Schnelle Expansionsmöglichkeiten
  • Geringes wirtschaftliches Risiko.

Nachteile

für den Franchisenehmer

  • Eigenes unternehmerisches Handeln ist durch die Vorschriften des Franchisegebers stark eingeschränkt
  • Oft bestehen restriktive Verträge und Abnahmezwang beim Franchisegeber
  • Ablieferung eines Teils der Einnahmen (bis 25 %) an den Franchisegeber
  • Gefahr, dass das eigene Image durch Aktionen des Franchisegebers und der anderen Franchisenehmer beeinträchtigt wird
  • Volles unternehmerisches Risiko.

für den Franchisegeber

  • Verzicht auf einen Teil der Erträge
  • Gefahr, dass das Konzept und das Image verwässert werden
  • Weniger Markt-, Kunden- und Partnernähe, als wenn er selbst die Filialen auf eigene Rechnung eröffnen würde
  • Großer Kontrollbedarf und entsprechende Kosten
  • Risiko, von den Arbeitsgerichten, Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt als Arbeitgeber von Scheinselbstständigen angesehen und nachträglich mit rückständigem Arbeitsentgelt, Sozialabgaben und Einkommensteuern belastet zu werden.

 

Wenn Sie gerne selbstständig arbeiten und der Meinung sind Sie können mit Arbeitgebern wie auch mit Arbeitssuchenden professionell umgehen, sollten wir uns unbedingt kennen lernen.

Bitte kontaktieren Sie zu diesem Thema Herrn Volker Hoeps.

Montag bis Freitag von 12:00 - 18:00 Uhr unter 0163 - 34 70 450