Der Vermittlungsvertrag (Auszug www.arbeitsagentur.de)

Der Vermittlungsvertrag muss insbesondere folgende Voraussetzungen des § 296 SGB III erfüllen:

- Schriftform (mündliche Absprachen gelten nicht)

- die Höhe der Vermittlungsvergütung muss konkret (in Euro) im Vertrag angegeben sein (der Verweis auf die im Vermittlungsgutschein angegebene Höhe ist ausreichend)