Die private Arbeitsvermittlung (PAV) wurde 2002 als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit ins Leben gerufen.

Seitdem ist die gewerbsmäßige Besetzung offener Stellenangebote durch Privatunternehmen, die privaten Arbeitsvermittler, mit Hilfe eines Vermittlungsgutscheines (VGS) möglich. Das Ziel ist, eine zuvor arbeitslose Person aus dem Leistungsbezug (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu führen. Als Entlohnung dieser Dienstleistung hat der Gesetzgeber für die private Arbeitsvermittlung den Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / ARGE / Optionskommune eingeführt.

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Nach § 296 SGB III muss zwischen dem arbeitssuchenden Bewerber und dem privaten Arbeitsvermittler ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden.

Dieser Vermittlungsvertrag muss zwingend bereits vor einer Vermittlung vorliegen, da ansonsten der Vermittlungsgutschein nicht ausgezahlt wird. Aus dem Vermittlungsvertrag muss insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgehen, die der Arbeitsuchende bei Erfolg an den Vermittler zahlen soll. Dieses Arbeitnehmer-Honorar orientiert sich grundsätzlich an der Höhe des vorliegenden Vermittlungsgutscheines (i.d.R. 2000 € incl. 19%USt ). Das Vermittlungshonorar ist im §421g SGB 3 geregelt.

Der Vermittlungsvertrag ist ein Maklervertrag, da ausschließlich bei einem Vermittlungserfolg eine Vergütung fällig wird. Nach erfolgreicher Vermittlung kann der Arbeitsvermittler der Institution, die den Vermittlungsgutschein ausgestellt hat, 2 Raten in Rechnung stellen: 1. Rate nach 6 Wochen in Beschäftigung / 1000 € (incl. 19% USt) 2. Rate nach 6 Monaten in Beschäftigung / 1000 € (incl. 19% USt) bis max. 1500 € (im Sonderfall)

Eine Honorarberechnung gegenüber dem Arbeitsuchenden ist alternativ erlaubt. Hierfür wird in der Regel ein Privatvertrag geschlossen. Auch bei einem Privatvertrag darf die Vermittlungsgebühr gegenüber dem Bewerber insgesamt € 2000 nicht überschreiten.

Die Ausbildung zum Personaldienstleistungs-Kaufmann bereitet auch auf die Tätigkeit als privater Arbeitsvermittler vor. Daher kann diese Ausbildung auch in Agenturen der PAV angesiedelt sein. Auch in einem Studium der Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Personal werden die Studenten u.a. auf die Tätigkeit als privater Vermittler vorbereitet. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, in Kursen eine Befähigung als Vermittlungscoach zu erhalten.

Die Verbände der Privaten Arbeitsvermittlung bieten ebenfalls Zertifizierungen an.

Quelle: Wikipedia